Arbeitnehmerüberlassung – ein gesetzlich geregeltes Wirtschaftsinstrument.

Die Arbeitnehmerüberlassung wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Es definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz eines Mitarbeiters in einem Drittunternehmen.

Solche Regelungen sind für viele Betriebe ein echter Wirtschaftsfaktor. Sie erlauben sozusagen den Einsatz von Fremdarbeitskräften genau dann, wenn personelle Engpässe zu überbrücken sind, bei Großaufträgen zum Beispiel oder auch bei Projekten.

Für Arbeitnehmer eröffnen sich über diese Regelung neue Perspektiven. Denn auch ein beruflicher Tapetenwechsel gibt manchmal frische Impulse.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist eines der wichtigsten Arbeits­werkzeuge für Leiharbeiterfirmen und Zeitarbeitsunternehmen. Für einen Headhunter sind die Regelungen des Gesetzes eher sekundär von Interesse, da er sich um unbefristete Anstellungen hochspezialisierter Kräfte bemüht.