Contingency: Bezahlung erst bei Erfolg.

Erst die Ware, dann das Geld. Was nach einem Krimi klingt, ist durchaus gängige Praxis in der Wirtschaft, und nicht immer schlecht. Erst muss die Leistung erbracht werden, dann fließt Geld. Im Bereich der Personalberatung, also für Leistungen, die ein Headhunter erbring, nennt sich das Contingency.

Der Headhunter, der Personalberater oder auch Arbeitsvermittler bekommt erst sein Honorar, wenn die vakante Stelle auch wirklich besetzt ist. Contingency kann sich auf diese Weise durchaus als Motor erweisen, als Ansporn, seine Dienstleistung sehr gut, konsequent und vor allen Dingen zügig zu erbringen.

Wichtig dabei muss aber sein, dass der beauftragte Headhunter auf wirtschaftlich sicheren Fundamenten steht. Andernfalls würde sich durch das Contingency-Prinzip unter Umständen die Qualität der Leistungen vermindern.

Ein weiteres Honorierungsmodell ist neben Contingency die klassische Ein-Drittel-Regelung: Anzahlung bei Auftragserteilung, weiterer Abschlag bei der Präsentation der Bewerber und Abrechnung bei Unterschrift.

Diese Regelung bedeutet ein deutlich erhöhtes Maß an Einsatzbereitschaft des Headhunters und damit eine größere Chance auf langfristigen Erfolg auf beiden Seiten.